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Eislaufen am Stadtsee: Aktuelle Lage und Ausblick

Bgm. Gerhard Lentschig (Bild: J. Pfleger)

Bürgermeister Gerhard Lentschig hat uns folgende Stellungnahme zum Eislaufverbot auf den beiden Stadtteichen übermittelt:

Seit mehr als zehn Jahren sind die Temperaturen erstmals wieder so niedrig, dass sich auf dem Horner Stadtsee eine tragende Eisdecke gebildet hat, die das Eislaufen theoretisch ermöglicht. Dennoch wurde vorerst ein Betretungsverbot für die Eisfläche ausgesprochen. Diese Maßnahme dient primär der Sicherheit unserer Kinder und Jugendlichen. Eine unzureichende durchgehende Tragfähigkeit der Eisdecke birgt lebensgefährliche Risiken.

Immer wieder kommt es aufgrund der mangelnden Tragfähigkeit von Eisflächen zu teils tragischen Unfällen mit Todesfolge in Österreich, weshalb sich für die Stadtgemeinde Horn als Eigentümerin des Stadtseeareals vorrangig die Haftungsfrage stellt.

Im Falle einer ausdrücklichen Freigabe des Eislaufens am Stadtsee haftet die Stadtgemeinde Horn für die Tragfähigkeit des Eises, was zumindest eine regelmäßige Kontrolle und Messung der Eisdecke durch die Stadtgemeinde Horn voraussetzt. Die Stadtgemeinde Horn haftet jedoch auch ohne ausdrückliche Freigabe in jenem Fall, wenn der Nord- und/oder Südteich mit Wissen der Stadtgemeinde Horn zum Eislaufen benutzt werden, die Eisdecke nicht ausreichend dick ist (mindestens 10 bis 15 cm) und kein ausdrückliches Verbot ausgesprochen wird. In vergleichbaren Sachverhalten wurde höchstgerichtlich wiederholt festgehalten, dass ein Schild „Betreten auf eigene Gefahr“ nichts an der Haftung ändert.

Prüfung künftiger Nutzungsmöglichkeiten

Als Bürgermeister der Stadtgemeinde Horn greife ich den mehrfachen vorgebrachten Wunsch des Eislaufens auf dem Stadtseeareal auf und es wird die Situation juristisch und politisch genau geprüft. Infolge der geschilderten, haftungsrechtlich komplexen Lage wäre eine unüberlegte Freigabe des Eislaufens auf dem Stadtseeareal aus meiner Sicht verantwortungslos und grob fahrlässig den Horner Bürgerinnen und Bürgern gegenüber.

Für mich als Bürgermeister ist es grundsätzlich vorstellbar, die Eisfläche bei gesicherter Tragfähigkeit für das „freie Eislaufen“ (einschließlich Eishockey und Eisstockschießen) freizugeben. Dabei müssen jedenfalls folgende Rahmenbedingungen beachtet werden:

  • Infrastruktur: Da die Nutzung kostenfrei bliebe, kann die Stadtgemeinde Horn mit den vorhandenen Ressourcen keine zusätzliche Infrastruktur (wie Umkleidekabinen oder WC-Anlagen) bereitstellen.
  • Eigenverantwortung: Für die Aufbereitung der Eisfläche sowie notwendige Arbeiten (z. B. Schneeräumung) wären die Sportlerinnen und Sportler selbst verantwortlich.

Dieser Vorschlag wird zeitnah in den zuständigen Gremien diskutiert, um eine fundierte und nachhaltige Entscheidung für die Bürgerinnen und Bürger zu treffen.

Bürgermeister Gerhard Lentschig

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