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Eislaufen in Horn: Ein spezielles Verwirrspiel inkl. Vergrämung

Laut Mitteilung einer Horner Wochenzeitung ist laut Aussendung der Gemeinde – die allerdings nur diese bekommen haben dürfte – seit Montag das Eislaufen auf dem „Stadtsee“ – aber nur auf dem „Südteich“ – plötzlich erlaubt. Auf eigene Gefahr.

Bisher galt laut Homepage der Gemeinde ein striktes Betretungsverbot beider Teiche. → Link zur Aussendung des Bürgermeisters

Um die Verwirrung perfekt zu machen, stehen beide Artikel – das Verbot und die Genehmigung – fast nebeneinander auf der Gemeindehomepage.

Verbot und …
… Erlaubnis stehen fast nebeneinander. (Bilder: J. Pfleger)

Um das Kraut so richtig fett zu machen: Das Foto des „Südteiches“, das der Eislauf- und Betretungs-Erlaubnis beigefügt ist, gleicht zudem einer Vergrämung (= Abschreckung) der Bevölkerung, den Teich zu betreten.

Das Archiv-Foto zeigt nämlich den unebenen Teichboden, also den abgelassenen Teich, mit offenen Wasserflächen – zum Eislaufen oder Betreten nicht besonders einladend, oder?

JKP

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