
Die Dauer des Wehrdienstes ist derzeit eine heiß diskutierte Fragestellung, die durch die Ankündigung des Bundeskanzlers, darüber das Volk zu befragen, zusätzliche Dynamik erhalten hat.
Daher stellt sich die Frage: Warum brauchen wir überhaupt mehr Zeit für die Ausbildung von Soldaten?
Es geht um die personelle Einsatzbereitschaft des Österreichischen Bundesheeres nach Mobilmachung und damit auch um die Frage, in welchem Ausmaß das Bundesheer in der Lage ist, seine Hauptaufgabe, die militärische Landesverteidigung, auch tatsächlich wahrnehmen zu können.
In den ersten beiden Jahrzehnten dieses Jahrhunderts, also bis 2020, stand vor allem der Auslandseinsatz im Fokus der militärischen Anstrengungen, die Miliz diente in dieser Zeit vorrangig als Reservekomponente. An die Notwendigkeit einer Gesamtmobilmachung dachte kaum noch wer. Die stark reduzierten Milizverbände wurden in ihrer personellen Ergänzung auf Freiwilligkeit umgestellt. Und trotz erheblicher, auch finanzieller, Anstrengungen ist es nicht gelungen, die Freiwilligkeit für die Miliz in dem Ausmaß zu steigern, als dass sich damit die Verbände des Bundesheeres in einem befriedigenden Ausmaß personell befüllen ließen.
Insbesondere aufgrund der deutlichen Verschärfung der Bedrohungslage in Europa durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine und vor allem durch die Unwägbarkeiten weiterer sicherheitspolitischer negativer Entwicklungen im Osten rückt die militärische Landesverteidigung in ihrer primären Ausprägung, dem Schutz und der Verteidigung der Republik, in den Vordergrund. Durch das Landesverteidigungsfinanzierungsgesetz 2022 wurden die budgetären Voraussetzungen für einen materiellen und infrastrukturellen Wiederaufbau des Bundesheeres geschaffen, das Regierungsprogramm für die aktuelle Regierungsperiode spricht von einer weiteren Steigerung des Landesverteidigungsbudgets auf 2 % des Bruttoinlandsprodukts bis 2032, derzeit stehen wir bei 1,2 %.
Parallel zu dieser positiven Budgetentwicklung und dem sich daraus ergebenden materiellen Aufwuchs muss der personelle Aufbau des Bundesheeres Schritt halten. Dies gilt zum einen für das präsente Heer, dies gilt aber vor allem für die Miliz als grundlegende personelle Basis des Bundesheeres nach Mobilmachung. Daher sieht das aktuelle Regierungsprogramm vor, dass eine Kommission, bestehend aus Expertinnen und Experten, im Verteidigungsministerium eingerichtet werden soll, welche sich mit dem Thema der personellen Befüllung der Miliz sowie mit der Ausgestaltung der Wehrpflicht befassen soll. Zusätzlich hat sich diese Kommission auch mit der Weiterentwicklung des Wehrersatzdienstes (Zivildienst) zu befassen, weil diese beiden Themen untrennbar miteinander verbunden sind.
Das Ergebnis der Wehrdienstkommission wurde am Tag der Wehrpflicht 2026, am 20. Jänner, der Öffentlichkeit vorgestellt. Es sieht eine Vielzahl von Empfehlungen vor, mit denen es zu einer deutlichen Weiterentwicklung sowohl des Wehrdienstes, als auch des Wehrersatzdienstes kommen soll. Kern der Empfehlungen ist eine Verlängerung des Grundwehrdienstes von sechs auf acht Monate und die Wiedereinführung von verpflichtenden Milizübungen im Ausmaß von zwei Monaten, die in einem Zeitraum von rund zehn Jahren nach dem Grundwehrdienst abgeleistet werden sollen. Im Gegenzug ist der Wehrersatzdienst von neun auf zumindest zwölf Monate zu verlängern. Begleitend dazu werden weitere Empfehlungen zur Steuerung des Wehr- und Wehrersatzdienstes vorgeschlagen, die auch dazu führen sollen, dass sich das Verhältnis zwischen jenen tauglichen Wehrpflichtigen, die sich für einen der beiden Dienste entscheiden, nicht zu Ungunsten des Wehrdienstes entwickelt.
„Die Truppenausbildung ist zwingend notwendig, um die verschiedenen Aufgabenstellungen, die sich in einem modernen Gefecht ergeben können, erfolgreich zu absolvieren und damit den Kampf auch in der Kampfgemeinschaft, in der Truppe, im Verband zu überleben.“
General Rudolf Striedinger
Es soll also einerseits zu einer Verlängerung des Grundwehrdienstes kommen, andererseits zu verpflichtenden Milizübungen. Daher zurück zur Frage: Warum mehr Zeit?
Das Bundesheer ist in der Lage, aus tauglichen Wehrpflichtigen innerhalb von sechs Monaten Soldaten zu entwickeln, die in den jeweiligen Waffengattungen in die Lage versetzt werden sollen, ihre Waffensysteme zu bedienen und ihre Aufgaben als Einzelsoldaten und im Team auf unterster Ebene wahrzunehmen. Damit ist aber die Truppenausbildung, also das Üben im übergeordneten Verband, noch nicht absolviert. Diese ist aber zwingend notwendig, um die verschiedenen Aufgabenstellungen, die sich in einem modernen Gefecht ergeben können, erfolgreich zu absolvieren und damit den Kampf auch in der Kampfgemeinschaft, in der Truppe, im Verband zu überleben. Bei konsequenter Übungstätigkeit kann dieses Ausbildungsniveau innerhalb von zwei weiteren Monaten erreicht werden. Und genau mit diesem Ausbildungsstand, dem einsatzbereiten Soldaten, erfolgt eine Beorderung in der Miliz.
Dieser Ausbildungsstand muss allerdings regelmäßig auf den letzten Stand gebracht und erhalten werden, und zwar von allen Soldaten, die in den Verbänden des Bundesheeres als Milizsoldaten beordert werden. Davon ausgehend, dass der Grundwehrdienst in der Regel vor dem 20. Lebensjahr abgeleistet wird, ist es die Zielsetzung, diese Miliz-Übungspflicht bis zum 30. Lebensjahr abgeschlossen zu haben, was bei Milizübungen, die alle zwei Jahre stattfinden, eine Übungsdauer pro Übung von zwölf Tagen umfasst. Damit wird auch die angestrebte verstärkte Übungstätigkeit realisiert, denn bisher dauerten die Milizübungen im Verband in der Regel nur eine Woche alle zwei Jahre. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass bei einer zweiwöchigen Übungstätigkeit ein wesentlich höherer Übungserfolg erzielt werden kann, der sich auch ganz deutlich positiv auf die Motivation der Truppe auswirkt und nicht selten zu einer freiwilligen Verlängerung der Übungspflicht führt.
Mit dieser Verlängerung des Wehrdienstes durch zwei zusätzliche Monate Grundwehrdienst und zwei verpflichtende Monate Milizübungen werden einsatzbereite Soldaten mit hoher Überlebenschance in die Einsatzverbände des Bundesheeres beordert und dort durch intensivierte Übungstätigkeit auf dem letzten Stand und einsatzbereit gehalten. Und damit ist auch der hohe Investitionsaufwand in die österreichischen Streitkräfte gerechtfertigt.
Mag. Rudolf Striedinger, General
Chef des Generalstabes des Österreichischen Bundesheeres