Im Rahmen des Ethiktreffpunkts widmete sich das Landesklinikum Horn einem hochaktuellen Thema: „Erwachsenenvertretung und medizinisch-ethische Entscheidungen“. Zahlreiche Mitarbeiter nutzten die Gelegenheit, sich über rechtliche Grundlagen und praxisrelevante Fragestellungen zu informieren.
Als Referentin konnte Bianca Seidl vom NÖ Landesverein für Erwachsenenschutz begrüßt werden. Sie erläuterte anschaulich die gesetzlichen Rahmenbedingungen des österreichischen Erwachsenenschutzrechts. Dieses sieht verschiedene Formen der Vertretung vor – etwa Vorsorgevollmacht, gewählte, gesetzliche oder gerichtliche Erwachsenenvertretung – und verfolgt das Ziel, die Selbstbestimmung von Menschen so lange wie möglich zu erhalten.
Durch Berichte aus ihrem beruflichen Alltag gestaltete Seidl den Vortrag besonders praxisnah und lebendig. Anhand konkreter Fallbeispiele wurde deutlich, welche Bedeutung klare rechtliche Regelungen im klinischen Alltag haben – insbesondere bei medizinisch-ethischen Entscheidungen. Die Teilnehmenden nutzten die Möglichkeit, individuelle Fragen einzubringen, und erhielten kompetente Auskünfte sowie wertvolle Tipps für die Praxis.
„Gerade im Gesundheitsbereich sind rechtliche Sicherheit und ethische Sensibilität eng miteinander verbunden. Veranstaltungen wie diese stärken unsere Mitarbeitenden im Umgang mit herausfordernden Entscheidungssituationen“, betonte das Team der Klinischen Ethik-Beratung (KEB) unter der Leitung von Oberärztin Karin Koisser, Leiterin der Klinischen Ethik-Beratung LK Horn.
