In eine Betrugsfalle – schon mit ein ganz bisschen viel Eigenverschulden – tappe eine 74-jährige Frau aus dem Bezirk Horn. Sie überwies insgesamt 9.000,– Euro an einen „UNO-Arzt“ im Auslandseinsatz, der sich unbedingt „aus seinem Vertrag“ freikaufen wollte.
Kennengelernt hat die Dame den Betrüger über Facebook, die weitere Kommunikation erfolgte dann per WhatsApp.
Im Polizeibericht heißt es: „Im Zuge des fortlaufenden Kontakts schilderte der Täter dem Opfer, dass er sich aus diesem Einsatz „freikaufen“ müsse, wofür ein Betrag von rund 29.000 Euro erforderlich sei.
Um zusätzlichen emotionalen Druck aufzubauen, erklärte der Täter wiederholt, er habe einen achtjährigen Sohn, der in einem Internat untergebracht sei. Zudem äußerte er gegenüber dem Opfer, dass sie es bereuen werde, sollte sie ihm nicht helfen und seinem Sohn etwas zustoßen.“
Aufgrund dieser Angaben und der fortlaufenden Einflussnahme überwies das Opfer zunächst 8.700,– Euro auf ein niederländisches Konto.
Und jetzt kommts: Die Zentralbank überwies das Geld mit dem Hinweis auf „Betrugsvertrag“ an die Frau zurück.
Das teile die Dame tatsächlich dem Betrüger mit, der ihr daraufhin österreichische Kontodaten übermittelte.
Hier war sie mit der Überweisung „erfolgreich“. Darüber hinaus übermittelte das Opfer weitere 300,– Euro in Form von Apple-Geschenkkarten.
Fazit: 9.000,– Euro Schaden – und – „Gibt’s nicht“ gibt’s doch!