Die Unsicherheit, was man wirklich im Geschäft bekommt, wenn man Honig kauft, ist nun vorbei: Seit heute, 14. Juni 2026, gilt die neue Honigverordnung: Künftig muss auf dem Etikett angegeben werden, in welchem Land der Honig erzeugt wurde. Stammt der Honig aus mehreren EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern, sind die Ursprungsländer im Hauptsichtfeld in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils anzuführen, ergänzt um die jeweiligen Prozentanteile.

Honig zählt weltweit zu den am häufigsten gefälschten Lebensmitteln. Billige Importe aus Drittstaaten, die mit Zuckersirup gestreckt sein können, setzen den Markt unter massiven Druck. Die neue Vollkennzeichnung wirkt hier als wichtiges Instrument für die zukünftige Rückverfolgbarkeit von Honigen für das vorgesehene Tracingsystem der EU.
EU-Abgeordneter Alexander Bernhuber, Chefverhandler des Europäischen Parlaments für diese sogenannte „Frühstücks-Richtlinie“: „Die neue Frühstücksrichtlinie ist ein positives Beispiel dafür, wie funktionierende Herkunftskennzeichnung in der Praxis aussehen kann.“
Auch Bauernbund-Präsident Georg Strasser ist sichtlich erleichtert: „Das ist ein wichtiger Schritt, den wir lange gefordert haben: Wer Honig kauft, soll klar erkennen können, woher er kommt. Das schafft Vertrauen und unterstützt unsere österreichischen Imker im fairen Wettbewerb.“
Und mit ihm freuen sich sicher auch die österreichischen Imker … gut gemacht, Herr Bernhuber!
JKP