Mit den am 20. August in Kraft getretenen Änderungen des Nichtraucherschutzgesetzes verstärkt Österreich den Schutz vor den gesundheitlichen Risiken von Tabak- und Nikotinprodukten. Diese Regelungen nehmen insbesondere neuartige Produkte stärker in den Blick. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) begrüßt diesen Schritt: „Neue Produkte und neue Konsumformen dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Nikotin stark abhängig macht. Es ist gleichermaßen schädlich, ob Nikotin über eine klassische Zigarette, eine E-Zigarette, einen Tabakerhitzer oder einen Nikotinbeutel aufgenommen wird: Für den Körper bleibt es ein Suchtstoff“, so Ulrich Radda, Facharzt für Pneumologie in der ÖGK.
Das Gesetztes beinhaltet u. a.:
• Alle elektronischen Einweg-Dampfprodukte (Vapes) sind mit oder ohne Nikotin verboten.
• Tabakfreie Nikotinbeutel und Ersatzprodukte unterliegen strengen Höchstmengen, Kennzeichnungspflichten sowie Werbe- und Sponsoringverboten.
• Ein striktes Abgabe- und Verbot des Versandhandels für diese Nikotinprodukte an unter 18-Jährige wird umgesetzt.
• Manche koffein- und CBD-haltige Beutel fallen ebenfalls unter die gesetzlichen Regelungen.
• Auf öffentlichen Kinderspielplätzen ist das Wegwerfen von Tabak- und Nikotinprodukten (inklusive Stummeln und Beuteln) untersagt; es drohen hohe Geldstrafen.

Rauchfrei leben: Kostenlose Unterstützung durch die ÖGK
Wer mit dem Rauchen oder Dampfen aufhören möchte, dem bietet die ÖGK ein umfassendes Unterstützungsangebot. Dazu zählen:
• Nikotinfrei in 6 Wochen: Entwöhnungskurse, online sowie österreichweit vor Ort, begleitet von erfahrenen Expertinnen
• Rauchfrei Telefon unter 0800 810 013: kostenlose telefonische Beratung und mehrwöchige Begleitung durch Gesundheitspsychologinnen
• Online-Vorträge und Informationsveranstaltungen: unter anderem zu Rauchstopp, neuen Nikotinprodukten und Nikotinfreiheit in der Schwangerschaft.
Weitere Informationen unter www.oegk.at/nikotinfrei