Eine Frau stolperte in einem Gastgarten über einen Sonnenschirmständer und verletzte sich. Sie wollte Schmerzensgeld, obwohl der aufgespannte Schirm rot war und eine weiße Stange hatte. Nur der Sockel war grau, genauso grau wie der Asphalt, auf dem er stand.
Dass sie bei einem Schritt nach hinten stolperte, sei auch noch erwähnt.
Der Wirt wurde von jeder Schuld freigesprochen.
Die Begründungen des Freispruchs in Kurzfassung:
- Gastgartenschirme sind an sich keine gefährlichen Gegenstände.
- Das Aufstellen von Schirmen in Gastgärten ist üblich.
- Gäste müssen in einem Schanigarten mit Hindernissen am Boden rechnen.
- Typische Gefahren eines Gastgartens müssen nicht gekennzeichnet werden.
- Und: Jeder Mensch weiß, dass ein Sonnenschirm in der Regel in einem Ständer steht.
- Das gilt auch – hier die sehr freie Übersetzung des Juristendeutschs – auf für Besoffene.
Summa summarum: Ein beruhigendes Urteil für unsere Gastwirte vor der Sommersaison – sie müssen keinen Zaun um die Sonnenschirme spannen und auch die Ständer nicht knallorange oder so anstreichen …
Irgendwie ist dieses Urteil die Genehmigung des Daseins von Schirmständern, oder ganz einfach gesagt, ein Freispruch für den Schirmständer, weil er im Gegensatz zu der klagenden Dame nicht ausweichen konnte.
JKP
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Ein Kommentar
In diesem Fall wird die Eigenverantwortung beim Gehen und beim Schauen, wohin man tritt, in den Vordergrund gestellt.
Im Gegensatz dazu stehen die Verurteilungen bei Glatteisstürzen: Da ist meist nicht der Mensch, der drauftritt und ausrutscht, weil er nicht geschaut hat, selbst schuld, sondern in der Regel der „Besitzer“ der Eisplatte.
Haben die Gestürzten – oder gar die Rechtsprechenden – vergessen, dass es im Winter glatt sein kann und man besonders achten muss, wohin man tritt? Mit Eigenverantwortung?
Eigentlich ist der Verursacher der Eisplatten der Winter. Warum wurde ER noch nie angeklagt?